
MEMORIAL VON RUDOLF KRISTL
Für den Prüfungsordnung des Memorial von Rudolf Kristl (MRK) gelten „AllgemeineVorschriften der Prüfungsordnung für die Jagdhunde-Arbeitsprüfungen“ gültig von 1. 1. 1999.
Prüfungstafel
für MRK:
Leistungsfach |
Niedrigste
Leistungsziffern für |
Fachwertziffer |
Maximale
Punktzahl |
||||
|
I.Preis |
II.Preis |
III.Preis |
bodù |
||||
|
1. |
Bauarbeit - Schnelligkeit |
3 |
2 |
1 |
10 |
40 |
|
|
2. |
Nase |
3 |
3 |
2 |
10 |
40 |
|
|
3. |
Spurlaut |
3 |
2 |
2 |
10 |
40 |
|
|
4. |
Gehorsamkeit |
3 |
2 |
1 |
4 |
16 |
|
|
5. |
Schussruhe |
3 |
2 |
1 |
3 |
12 |
|
|
6. |
Leineführigkeit |
3 |
2 |
1 |
1 |
4 |
|
|
7. |
Feldsuche |
3 |
2 |
1 |
7 |
28 |
|
|
8. |
Lebend-Wildspur |
3 |
2 |
1 |
7 |
28 |
|
|
9. |
Nachsuche des Federwildes | ||||||
| a) mit bringen |
2 |
1 |
1 |
7 |
28 |
||
| b) ohne bringen |
3 |
2 |
1 |
2 |
(14) |
||
|
10. |
Nachsuche des Haarwildes auf die Weite im Feld | ||||||
| a) mit bringen |
2 |
1 |
1 |
7 |
28 |
||
| b) ohne bringen |
3 |
2 |
1 |
2 |
(14) |
||
| 11. | Bringen der Ente aus tiefem Wasser |
1 |
0 |
0 |
7 |
28 |
|
|
12. |
Folgen |
3 |
2 |
1 |
7 |
28 |
|
|
13. |
Schweissarbeit |
3 |
2 |
1 |
10 |
45 |
|
|
14. |
Ablegen | ||||||
| a) angeleint |
3 |
2 |
0 |
3 |
(12) |
||
| b) frei |
3 |
2 |
0 |
6 |
24 |
||
|
15. |
Stöbern |
2 |
1 |
1 |
5 |
20 |
|
| 16. | Benehmen bei geschossenem Schwarzwild |
2 |
2 |
1 |
5 |
20 |
|
| Niedrigste Punktzahl für den Preis |
260 |
200 |
140 |
429 |
|||
1. Bauarbeit - Schnelligkeit
Der Fuchs ist im dritten Kessel zu schliessen. Der Hund ist ausgeschnallt 0,5
Meter von der Einfahrt und angeregt kann er werden nur wenn er aussen der Bau
ist. Anfangs „Pumpen“ ist nicht fehlerhaft. Schnelligkeit ist nach dem erreichten
Zeit von Ausschnallen bis zu Erreichung den dritten (End-)Kessel zu werten.
Leistungsziffer 4 erhaltet
der Hund, welcher erreicht das Ende der Bau in 30 Sekunden.
Leistungsziffer 3 erhaltet der Hund, welcher erreicht das Ende der Bau in 60
Sekunden.
Leistungsziffer 2 erhaltet der Hund, welcher erreicht das Ende der Bau in 1,5
Minuten.
Leistungsziffer 1 erhaltet der Hund, welcher erreicht das Ende der Bau in 2
Minuten.
Leistungsziffer 0 erhaltet der Hund, welcher erreicht nicht das Ende der Bau
in 2 Minuten.
Für die objektive und genaue Zeitmessung muss auf der Bau elektrische oder mechanische
Signalisation installiert sein.
2. Nase
Der Richter wertet die Nasequalität während der Prüfung der Disziplinen, wo
der Hund die Nase nutzt. Bei dem Werten muss er gleichzeitig alle Umstände bedenken,
besonders die Entfernung, auf welche der Hund das Wild erwittert hat, welche
Witterungsbedingungen, die Windstärke, Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur eben
sind, sowie auch die Geländebeschaffenheit und das Bewuchs u. ä.
3. Spurlaut
Der Hund soll die Spurlaut auf der Wildspur, oder bei dem Kontakt mit Wild nachweisen,
wenn er selbst das Wild aussprengt und stöbert.
Mit Leistungsziffer 4 ist ein Hund zu werten, der frische Spur des Wildes gleich
folgt und regelmässig gibt den Laut, wenn er das Wild sieht nicht.
Mit Leistungsziffer 3 ist ein Hund zu werten, der wie bei Leistungsiffer 4 arbeitet,
aber Laut ist mit längeren Pausen gestört.
Mit Leistungsziffer 2 ist ein Hund zu werten, der gibt den Laut nur, wenn er
das Wild sieht und wenn er das Wild aus der Sicht lässt, hört auf.
Mit Leistungsziffer 1 ist ein Hund zu werten, der gibt den Laut nach dem Eräugen
das Wild und sehr unterbrochen – mit längeren Pausen.
Mit Leistungsziffer 0 ist ein Hund zu werten, der bei Verfolgung das laufende
Wild sieht, aber gibt keinen Laut.
4. Gehorsamkeit
Der Richter merkt während der ganzen Prüfung, wie der Hund auf die Appelle des
Hundeführers reagiert, besonders auf Grundbefehle auf Zuruf, wenn er nicht direkt
im Kontakt mit Wildspur ist. Wenn der Hund folgt das Wild, die er im Unterwuchs
gefunden hat und folgt ihr, laut oder stumm und reagiert nicht auf den Zuruf,
ist es nicht als Ungehorsamkeit zu werten. Dieser Temperamentausdruck ist in
dem Augenblick wertvoller. Zu ofte und wiederholte Appelle verniedrigen die
Leistungsziffer.
Der Hund, der aus der Macht des Hundeführers länger als 30 Minuten geht, ist
mit Leistungsziffer 0 zu werten.
5. Schussruhe
Ist regelmässig bei der Diszipline „Feldsuche“ zu prüfen, wenn der Hundeführer
auf den Appell des Richters einen Schrottschuss gibt. Das passiert im Augenblick,
wenn der Hund mit Durchsuche des Unterwuchses cca 15 – 20 Schritte von Hundeführer
beschäftigt ist und schaut nicht auf seinen Hundeführer.
Der Hund, der mit seinem Benehmen zeigt, dass er keine Angst von Schuss hat
und bleibt ruhig unter Einfluss seines Hundeführers ist mit Leistungsziffer
4 zu werten. Läuft der Hund nach dem Schuss wildartig in grösserer Entfernung
und reagiert nicht auf das Zuruf, ist mit Leistungsziffer 3 bzw. niedriger zu
werten.
Hund, der Angst von dem Schuss hat, das heisst, dass er ängstlich von seinem
Hundeführer abläuft, lässt sich nicht zurufen, verliert das Interesse um die
weitere Arbeit, benehmt sich ängstlich und misstraulich ist mit Leistungsziffer
0 zu werten. Dieser Befund ist in die Richtertafel und Ergebnisseübersicht zu
schreiben.
6. Leineführigkeit
Der Hund soll hinten seinem Führer oder neben seiner linker Fuss gehen, soll
ihn nicht zuvorkommen, und nicht sich ziehen lassen. Soll nicht in die Busche
verwickeln oder um die Bäume umwickeln. Zieht der Hund seinen Führer, schleudert
er mit ihm, muss ihn der Führer mehrmals von dem Baum abwickeln, bekommt er
verhältnissmässig niedrige Leistungsziffer.
7. Feldsuche
Ist im Wald oder Feld mit höherer Deckung, mit genügendem Bewuchs, das dem Hund
suchen mit dem Blick verhindert, zu prüfen.
Der Hund muss suchen mit solcher Schnelligkeit, welche seiner Nasequalität entspricht,
systematisch und ausdauernd, und vor dem Führer im Bereich des Schrottschusses.
Hund, der keine Bemühung das Wild zu finden hat und nur in der Nähe seines Führers
läuft, ist mit Leistungsziffer 0 zu werten.
Suche muss mindestens 20 Minuten dauern. Stösst der Hund durch die ganze Prüfungszeit
auf keines Wild, muss Suche unterbrochen sein und der Hund soll in besser verwildter
Parzelle angesetzt sein muss (Nach dem Abprüfen der andere Hunden).
8. Lebend-Wildspur
Der Hund muss Wildspur, auf die ihm der Hundeführer angesetzt hat, oder die
er nach dem Appell seinen Führers gefunden hat, mindestens in die Entfernung
von 200 Schritten folgen, so er mit Leistungsziffer 4 werten kann sein.
Mit Leistungsziffer 0 ist der Hund zu werten, der die Spur gar nicht folgt.
9. Nachsuche des
Federwildes
Der Hund soll nachweisen, dass er die geschossene Ente findet, die nach dem
Schuss in die höhere Deckung gefallen ist und der Jäger sieht ihr nicht. Der
Richter wählt geeigneten Platz (Wiese, Kartoffelfeld, u. ä) und wirft her, möglichst
weit von der Stelle, wo er steht, das Wild so, dass es Hundeführer und Hund
nicht eräugen haben. Nach Aufforderung des Richters schnallt der Hundeführer
den Hund aus mit Appell zu der Wildsuche. Für alle geprüften Hunde ist der gleiche
Wildart zu verwenden.
a) mit bringen
Der Hund soll den Platz schnell und bereitwillig durchsuchen, nach dem Finden
das Wild ohne Zögern bringen und sitzend übergeben. Das Wild muss in 10 Minuten
gefunden und gebracht werden, anders ist der Prüfungsfach nicht bestanden. Richter
wertet besonders Findenwille, schnelles Greifen, direktes Bringen und zuverlässige
Übergabe.
b) ohne bringen
Der Hund muss gefundenes Wild nicht bringen, aber wenn er es gefunden hat, bleibt
er bei dem Wild solange, bis es der Hundeführer aufnimmt. Gefundenes Wild kann
er drücken, in diesem Fall ist die Leistungsziffer um eine Stufe erniedrigt.
Er darf nicht das Wild fressen. Die Schnelligkeit von Finden, die Findenwille,
Reaktion auf die Aufforderungen sind zu werten.
Wenn der Teckel als Totverbeller oder Totverweiser sich benehmt, ist dazu im
Werten zu sehen und ist es in die Richtertafel einzuschreiben. Im Fall Totverweiser
ist nicht Erweitern des Hundes von des Wildes kein Fehler.
10. Nachsuche des
Haarwildes auf die Weite im Feld
Hat der Hund keine Möglichkeit nach der Spur angeschossenes kleines Haarwild
mindestens in die Weite von 200 Schritten nachsuchen, ist ihm eine Schleppe
einzulegen mit zwei Bögen, 200 Schritte lang. Zum einlegen der Schleppe ist
das Wild im Tag der Prüfung eingejagt. Einlegen der Schleppe kann nicht der
Hund eräugen haben. Das Wild lässt man liegen am Ende der Schleppe.
Die Schleppen sind im Feld einzulegen. Das Wild kann nicht durch das Brenesselbewuchs,
das Stoppelfeld, frischbeackertem Feld, frisch gedüngtem, oder chemisch behandeltem
Feld gezögen sein. Mindestabstand zwischen einzelnen Schleppen muss 100 Schritten
sein. Anfang der Schleppe muss klar markiert sein und auf dem Anschuss muss
auch das Schnitthaar des Wildes, das zu der Schleppe genommen ist, werden. Der
Hund kann die Schleppe mit niedriger oder auch hoher Nase folgen, oder unter
dem Wind, muss aber mit der Schleppe geführt sein.
Das genutzte Wild: Wild- oder Hauskaninchen der Grösse von Wildkaninchen, bzw.
die Hase von der Wildkaninchengrösse.
a) mit bringen
Ausarbeiten der Schleppe und bringen ist getrennt zu werten.
Mit Leistungsziffer 4 ist ein Hund zu werten, der die Schleppe folgt, richtig
bringt und übergibt.
Mit Leistungsziffer 3 ist ein Hund zu werten, der mindestens eine Hälfte von
der Schleppe folgt und das Rest mit Freisuche ausarbeitet, findet das Wild und
bringt, oder der Hund, der zweimal angesetzt wurde.
Mit Leistungsziffer 2 ist der Hund zu werten, der viermal angesetzt wurde, oder
das Wild mit Freisuche findet und seinem Hundeführer in 10 Minuten bringt.
Mit Leistungsziffer 1 ist ein Hund zu werten, der die Schleppe folgt, findet
das Wild, bleibt bei dem Wild und seinem Hundeführer mit Benehmen zeigt, dass
er gefunden hat. Der Hund kann zweimal angesetzt sein.
Mit Leistungsziffer 0 ist ein Hund zu werten, der bringt nicht das Wild auch
nach viertem Einsatz.
b) ohne bringen
Von Anfang der Schleppe kann der Hund auf dem Schweissriemen geführt sein oder
nach dem Einführen auf die Schleppe frei ausgeschnallt sein. Der Hund, der ab
Anfang auf dem Riemen geführt ist, kann nicht mit Leistungsziffer höher als
3 bewertet sein auch bei fehlerlosem Ausarbeiten der Schleppe. Der Hundeführer
kann seinen freigelassenen Hund mit Richter in dem Abstand nicht weniger als
50 Schritten folgen.
Wenn der Hund nicht von der Schleppe bringt, muss er bei der Wild solange warten,
bis Führer kann das Wild selbst dem Hund abnehmen und bringen. Drückt oder risst
er das Wild, ist es mit um eine Stufe niedriger Leistungsziffer zu werten. Der
Richter muss sich sichern, ob der Hund das Wild nicht frisst. Die Anschneider
und Totengräber sind auszuchliessen. Der Hund kann höchstens dreimal auf die
Schleppe angesetzt werden.
Die angeschneidete Wild kann nicht mehr benutzt werden.
11. Bringen der
Ente aus tiefem Wasser
Prüfungszeit: 5 Minuten
Die Ente ist grundsätzlich von einem Richter ins Wasser geworfen, in die Weite
von 10 Meter von dem Ufer, so, dass der Hund kann verweisen dass er schwimmen
kann und die Ente von dem tiefen Wasser holt. Die Ente muss richtig übergegeben
werden sein.
Mit Leistungsziffer 4 ist ein Hund zu werten, der die Ente aus tiefem Wasser
auf einen Apell bringt. Jeder weitere Appell zum Bringen, Nehmen oder Übergeben
führt zu Verniedrigung der Leistungsziffer. Greifen der Ente an Flügel, Hals
usw. ist kein Fehler.
Mit Leistungsziffer 3 ist ein Hund zu werten, der holt die Ente auf einen Appell,
lässt sie auf dem Ufer, aber ohne weiteren Appell nimmt sie wieder und übergibt,
oder der Hund, dem der Hundeführer zwei Appelle gab, jedoch der Hund anders
fehlerlos arbeitet, oder der Hund, dem der Hundeführer einen Appell gab, aber
bei Schwimmen scharrt, die Ente richtig bringt und übergibt, und auch der Hund,
der fehlerlos arbeitet, aber bei Übergeben setzt sich nicht und die Ente nicht
lassen will.
Mit Leistungsziffer 2 ist ein Hund zu werten, der richtig gearbeitet hat, bei
Übergeben setzt sich nicht und lässt die Ente, oder der Hund, der richtig auf
ersten Appell gearbeitet hat, aber auf dem Ufer lässt die Ente und nimmt sie
nur auf nächsten Appell.
Mit Leistungsziffer 1 ist ein Hund zu werten, der nach länger dauernder Aufforderung
holt die Ente noch bis gestelltem Prüfungszeit von 5 Minuten mindestens auf
den Ufer.
12. Folgen
Beim Prüfen muss der Hund zeigen, dass er Folgen und freie Gehen durch den Wald
unterscheidet. Es wird geprüft auf dem Waldweg, Jägerweg, Rand des Waldes u.
ä. vor der Schweissarbeit.
Hundeführer schreitet sehr langsam, der Hund soll frei oder angeleint auf lockerem
Riemen, der hängt ihm über die rechte Schulter, hinten ihm oder neben seinem
linken Fuss gehen. Ca. nach 50 Schritten bleibt der Hundeführer stehen und wartet
auf der Stelle 10 – 15 Sekunden. Der Hund muss ruhig stehen, sitzen oder liegen
bleiben. Dann gehen die beide wieder und nach 50 Schritten bleiben stehen. Der
Hundeführer nimmt das Gewehr von der Schulter und schiesst aus. Der Hund muss
ruhig bleiben. Nach dem Schuss ist der Hund wieder angeleint.
Durchlauf dieser Prüfungsfach soll wirklichem Abschuss der Schalenwild ähnlich
sein.
Angeleinter Hund kann höchstens mit Leistungsziffer 3 bewertet sein.
13. Schweissarbeit
Die Fährte soll ca. 650 Schritte lang sein mit 2 Richtungsänderungen. Für eine
Fährte soll maximal 0,5 Liter Viehblut oder Wildschweiss verwendet werden.
Der Mindestabstand einzelner Spurfährten darf nicht weniger als 100 Schritte
sein. Die Fährte muss mindestens 12 Std. alt sein und legt sie grundsätzlich
ein Richter.
a) Riemenarbeit oder Freisuche
Der Hund soll nach dem Einsetzen auf die Fährte den Anschuss zeigen und nach
Aufforderung von seinem Führer die Rotfährte folgen. Er muss am mindestens 5
Meter langen, in ganzer Länge abgedockten Schweissriemen oder frei in engem
Kontakt mit Hundeführer arbeiten.
Der Hund soll weitergehen frei, ruhig, soll die Rotfährte halten. Ist ein Hund
abgekommen, kann ihn der Hundeführer anhalten, selbst die Schweiss finden (und
einem Richter zeigen), den Hund wieder auf die Fährte einsetzen und in der Schweissarbeit
fortsetzen. Der Hund soll die Rotfährte halten, darf nicht die quergehende Gesund-Wildspuren
verfolgen. Solche Spur kann er bis die Weite von 15 Schritte zeigen, muss aber
zurück auf die Rotfährte kommen.
Löst der Hund die Fährte und der Hundeführer hat es nicht gemerkt, muss der
Richter den Führer stellen und auffordern ihn dass er letztgefundene Schweiss
zeigt. Der Hund ist dann wieder auf die Fährte angesetzt und fortschreitet in
der Arbeit.
Nach jeder solcher Verbesserung ist immer die Leistungsziffer um eine Stufe
verniedrigt.
Abkommt der Hund viermals von der Rotfährte, und die Arbeit beendet nicht, ist
mit Leistungsziffer 0 zu werten. Ganze Rotfährte muss er in maximal 1 Stunde
ausarbeiten. Für die Freisuche sind bis 2 Punkte zuzählen.
b) Totverbeller
oder Totverweiser
Der Hund nach dem Einsetzen auf die Rotfährte muss zuerst Anschuss zeigen und
nach Aufforderung des Hundeführers die Fährte bis zum ersten Wundbett, die im
Abstand von etwa 200 Meter von Anschuss markiert ist, folgen.
Bei diesem ersten Wundbett schnallt der Hundeführer den Hund aus und der folgt
weiter die Rotfährte frei. Hundeführer und Richter warten bei Wundbett, bis
der Hund gefundenen Stück verbellt oder kommt den gefundenen Stück verweisen.
Er muss so machen in 15 Minuten von ausschnallen. Wenn er die Fährte nach Verweisen
mit Laut folgt, Hundeführer und Richter gehen langsam hinten ihm. Diese Beschaffenheit
ist in die Ahnentafel einzuschreiben.
Die Arbeit von Anschuss bis zu dem ersten Wundbett ist als Riemenarbeit oder
Freisuche zu werten. Wenn der Hund als Totverbeller oder Totverweiser versagt,
darf der Hundeführer den Richter ersuchen, dass der Hund die restliche Fährte
von ersten Wundbett auf dem Riemen ausarbeiten kann. Leistungsziffer ist aber
um eine Stufe erniedrigt.
Vor dem einstellen zu der Schweissarbeit muss der Hundeführer dem Richter melden,
wie wird der Hund arbeiten. Beim Totverweiser muss der Hundeführer anmelden,
mit welcher Art er das gefundene Stück meldet.
Obwohl die künstliche Schweissfährte nicht die natürliche Schweissfährte ersetzt,
ist genügendes Hilfsmittel zur Beglaubigung, dass der Hund angeschossenes Wild
nachsuchen fähig ist.
Der Richter wertet, ob der Hund das am Ende der Rotfährte abgelegtes Wild nicht
anschneidet. Für die Arbeit des Totverbellers oder Totverweisers sind zur Endbewertung
bis 5 Punkte zuzählen.
14. Ablegen
Der Hundeführer meldet dem Richter, ob der Hund frei oder angeleint abgelegt
wird. Der Hund soll Abgelegt auf geeignetem, ruhigem Platz im Waldbewuchs u.
ä sein. Der Hundeführer anbindet den Hund auf dem Platz, den ihm Richter zeigt,
bzw. legt den Hund frei ab. Zusammen mit Richter beobachtet versteckt das Benehmen
des Hundes. Nach 5 Minuten schiesst der Hundeführer und wartet weitere 5 Minuten
bis ihm der Richter Aufordert, dass er für den Hund gehen kann.
Wenn der Hund frei abgelegt ist, kann auf sich einen Schweishalsband und freigelegten
Schweissriemen haben, bzw. bei dem Hund freigelegten Sack, Mantel u. ä. Jeder
Hund ist getrennt zu prüfen.
Mit Leistungsziffer 4 ist Hund der ruhig abgelegt ist und von dem Platz bewegt
sich nicht zu werten.
Mit niedrigeren Leistungsziffern sind verschiedene Äusserungen von Unruhe, Lautgeben,
Winseln, Rissen auf dem Riemen, Streben von dem Platz abgehen zu werten. Wenn
der Hund nach dem Schuss sich setzt oder aufsteht, aber sonst auf dem Platz
bleibt, ist dies nicht als Fehler zu werten.
Wenn der Hund den Platz von Ablegen verlässt und zum Hundeführer abgeht, ist
mit Leistungsziffer 0 zu werten, sowie bei Rissen auf dem Riemen und ständigem
Lautgeben oder lautem Winseln.
Freie Ablegen ist mit höheren Fachwertziffer zu werten.
15. Stöbern
Beim Stöbern soll der Hund gezeigte Treibparzelle systematisch und bereitwillig
durchsuchen, eingelegtes Wild finden und auf die Schützen jagen. Spurlaute Stöbern
ist in die Ahnentafel zu eintragen. Ist in der Dichte zu prüfen nach dem Ausschnallen
des Hundes vom Fuss des Hundeführers.
Ist der Hund nicht im Kontakt mit der Wild, soll er sich zum Hundeführer rufen
lassen. Maximale Prüfungszeit ist 10 Minuten.
Fehler: Keine Bereitwille zum Stöbern, häufiges Auslaufen von der Dichte, Suchen
auf dem Rand der Dichte, häufige Aufforderungen des Hundes, Nichtreagierung
auf die Aufforderungen des Hundeführers.
16. Benehmen bei
geschossenem Schwarzwild
Die Prüfung ist mit eingenähtem Schwarzwild, das im Zeit der Prüfung nicht gefrohren
ist, durchzuführen. Es wird hauptsächlich bewertet, ob der Hund das Wild nicht
anschneidet. Ca 50 Schritte von dem abgelegten Wild ist gegen dem Wind das Hund
ausgeschnallt und soll das Wild aufwittern und finden. Prüfungszeit ist 5 Minuten.
Mit Leistungsziffer 4 ist das Benehmen von Hund zu werten, der Furchtlosigkeit
zeigt, bzw. Erregung und Interess für die eingejagte Wild so, dass er Laut gibt,
beisst, aber anschneidet nicht, nur riecht, u. ä. Der Hund soll bei dem erschossenen
Wild bleiben und bis Hundeführers Kommen warten, oder nach Beglauben des bejagten
Schwarzwild zum Hundeführer in 3 Minuten zurückkehren. Für Lautgeben bei dem
Stück oder Verweisen ist bis 5 Punkte zuzählen.
Mit Leistungsziffer 3 (Bzw. 2) ist ein Hund zu werten, der Furchtlosigkeit,
Erregung und Interess zeigt, aber nicht bei eingejagtem Stück die 3 Minuten
wartet bis der Hundeführer kommt und auch nicht in den 3 Minuten zurück zu dem
Hundeführer kommt.
Mit Leistungsziffer 1 ist ein Hund zu werten, der nur kleinen Interess für die
eingejagte Schwarzwild zeigt.
Mit Leistungsziffer 0 ist ein Hund zu werten, der Angst zu dem Schwarzwild nähern
hat, oder risst Stückchen aus und frisst sie.
Der Hund, der ein Prüfungsfach nicht ausfüllt, kann fortsetzen, aber seine Bewertung zeigt sich nur in gesamter Reihung. Es wird nicht in die Ahnentafel eingetragen.